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Die Schweiz und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Mo., 03. Feb.

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Käfigturm

Mit Pia Hollenstein, Helen Keller und weiteren Gästen

Zeit & Ort

03. Feb. 2025, 18:30 – 21:00

Käfigturm, Marktgasse 67, 3011 Bern, Schweiz

Über die Veranstaltung

Die Schweiz unterzeichnete 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Seit 1998 wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Strassbourg darüber, dass die Konvention eingehalten wird. Jedes Mitgliedsland sendet eine:n Richter:in, so auch die Schweiz. 


Die Urteile des EGMR ziehen immer wieder Aufmerksamkeit auf sich. Ein aktuelles Beispiel ist der Fall der KlimaSeniorinnen. Diese Gruppe reichte eine Beschwerde ein, weil sie den Klimaschutz der Schweiz als unzureichend empfand. Der EGMR gab ihr recht und verurteilte die Schweiz. Das Urteil löste teilweise heftige Reaktionen aus. 


Doch wie genau funktioniert der EGMR? Wer kann dort Klage einreichen und wie entsteht ein Urteil? Was passiert, wenn ein Land wie die Schweiz ein Urteil nicht anerkennen will? Welche Konsequenzen hat das? Und im Fall der KlimaSeniorinnen: Welche konkreten Folgen hat das Urteil, und warum kritisierte die Rechtskommission des Ständerats dieses so scharf?


Inputreferat von

Helen Keller Universität Zürich


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